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Kleines ABC zur Zuchtzulassung |
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WELCHER HUND? Ob Hündin oder Rüde - innerhalb von KfT und VDH darf mit einem Hund nur gezüchtet werden, wenn die die "Zuchtzulassung" hat. Diese Zuchtzulassung kann nur ein Hund erwerben, der im Zuchtbuch oder Register des KfT eingetragen ist und kein Zuchtverbot hat. Durch Täto-Nummer oder Chip muß die Identität des Hundes eindeutig feststellbar sein. Importierte Hunde müssen zunächst in das Zuchtbuch oder Register des KfT eingetragen werden.
VORAUSSETZUNGEN Für die Zuchtzulassung im KfT muß ein Hund vorher 2x auf einer (KfT-)Zuchtschau in Deutschland vorgestellt worden sein und dabei mindestens die Bewertung "sehr gut" erhalten haben. Für die einzelnen Terrier-Rassen sind zudem bestimmte Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben, die ebenfalls vor der Vorstellung zur Zuchtzulassung zu absolvieren sind. Soweit diese Gesundheitsuntersuchungen nicht ein anderes Alter vorschreiben, kann ein Hund im Alter von 9 Monaten zur Zuchtzulassung vorgestellt werden.
WO? Meistens sind die Zuchtzulassungsveranstaltungen an eine Zuchtschau angebunden. Der Hund wird mit dem üblichen Meldeformular für die Veranstaltung angemeldet.
WAS? Zur Zuchtzulassung sind dann mitzubringen die Original-Ahnentafel des Hundes die nötigen Gesundheitsbescheinigungen die Ausstellungsbewertungen Impfpaß ggf. das Protokoll einer ersten Zuchtzulassung
WIE? Der Hund ist auch zur Zuchtzulassung in "Ausstellungskondition" vorzuführen; d.h., er ist rassetypisch und standardgerecht getrimmt/geschnitten/frisiert und in ordentlichem Pflegezustand und gesund. Der Hund wird in der Bewegung an lose durchhängender Leine im Trab und im Stand ohne wesentliches "Aufbauen" (Halten an Kopf und Rute) vorgeführt.
Der Hund wird nach Aussehen und Wesen beurteilt.
Größe, ggf. Gewicht, Anatomie, Gebiß, Haarfarbe und -struktur, Gangwerk usw. werden am Standard gemessen beurteilt. Das Wesen des Hundes wird anhand seines Verhaltens während der Prüfung seines Äußeren, seines Verhaltens in einer Menschengruppe und mit Artgenossen, während optischer und akustischer Reize und anhand seines Temperaments beurteilt.
ERGEBNIS Alle Bewertungen werden im Zuchtzulassungsprotokoll festgehalten und das Ergebnis der Zuchtzulassungsprüfung - "zugelassen", ggf. mit zeitlicher Beschränkung von 1 Jahr, oder "nicht zugelassen" - in die Ahnentafel des Hundes eingetragen.
KÖRUNG Ein Hund, der im Alter von mindestens 20 Monaten vorgestellt wird und der 3 Ausstellungsbewertungen mit "vorzüglich" vorweist, kann zusätzlich "angekört" werden.
Für Airedale Terrier gibt es eine eigene Körordnung mit Körvoraussetzungen, die diesem Hund als "Gebrauchshund" besonders entsprechen.
NUR 2x Ein Hund kann bei Nichtbestehen der Zuchtzulassung nur ein einziges weiteres Mal zur Zulassung vorgestellt werden.
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