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Bevor
ein Hundehalter im Klub für Terrier e.V. mit seinem Hund züchten
kann, muß er sich den ausgewählten Zwingernamen von KfT und VDH,
ggf. auch international durch die FCI, schützen lassen. Dann
beantragt der Hundehalter die Zwingerzulassung.
Ein
Zuchtwart überprüft bei einem persönlichen Besuch im künftigen
Zwinger die räumlichen und persönlichen Voraussetzungen zur
Welpenaufzucht sowie die kynologischen Kenntnisse des Hundehalters
und gibt gegenüber dem KfT sein Urteil ab. Außerdem müssen Neuzüchter
besondere Züchterschulungen besuchen. Jeder neue Wurf im Zwinger wird vom
Zuchtwart kontrolliert und beurteilt.
Die
genauen Bestimmungen der KfT-Zuchtordnung finden Sie im Internet
beim Klub für Terrier e.V. (siehe unter "Links").
Die
Landesgruppe führt jährlich Schulungen für Züchter und Neuzüchter
durch.
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